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  • Infos

    Was, wo, wie - auf alle Fragen finden Sie hier die Antworten und wenn nicht, dann bitte Kontakt bemühen.
      Kirchengemeinde Wittlohe

      Taufinformationen

      Taufe? - Ja, gerne!
      Schön, dass Sie überlegen, Ihr Kind in unserer Kirchengemeinde taufen zu lassen. Wenn ein Mensch getauft wird, ist das ein Grund zur Freude, denn die Taufe ist der sichtbare Beginn eines Weges mit Gott. Deshalb bringen wir schon kleine Kinder zur Taufe.
      Wussten Sie, dass man sich in jedem Alter taufen lassen kann?  Was ist zu tun, wenn Sie sich oder ein Kind taufen lassen möchten? Melden Sie sich im Pfarrbüro unter Tel. 04238 493 oder nehmen Kontakt mit Pastor Wilhelm Timme auf. Dort können Sie einen Termin für eine Taufe und das Vorgespräch vereinbaren.
      Die nächsten Tauftermine:
      Ostersonntag, 31.03.2024 um 6.00 Uhr Ostersonntag, 31.03.2024 um 10.00 Uhr Samstag, 20.04.2024 um 16.00 Uhr Pfingstsonntag, 19.05.2024 um 10.00 Uhr Samstag, 15.06.2024 Allertaufe um 14.00 Uhr (keine Anmeldung mehr möglich) und um 16.00 Uhr  

      Kirchengemeinde Wittlohe

      Seelsorge

      Telefonseelsorge - www.telefonseelsorge.de
      Chatseelsorge der Evangelischen Kirche - www.chatseelsorge.de
      Angebot für Trauernde - www.trauernetz.de

      Kirchengemeinde Wittlohe

      Kapitelhaus

      Das Kapitelhaus ist das älteste profane Gebäude im Landkreis Verden
      Seinen ursprünglichen Namen verdankt das Kapitelhaus dem Verdener Domkapitel (die „Kapitel“ großer Kirchen entsprachen einer Mischung aus Kirchenvorstand und Aufsichtsrat), welches das Haus direkt neben der Wittloher Kirche, etwa im 12. Jahrhundert, errichten ließ.
      Der erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem 13. Jahrhundert. Für den hiesigen Teil des Verdener Umlandes diente er als Verwaltungszentrum. Dort tagte das Strukturgericht, auch der „Zehnte“ wurde dort eingesammelt. 
      Vielfach war die Nutzung des Gebäudes in den Jahrhunderten nach der Reformation. Noch gut 2 Jahrhunderte wurde hier Gericht gehalten, aber schon die ältesten im Pfarrarchiv Wittlohe vorhandenen Urkunden zum „Backhaus“ sind Rechnungen über Renovierungen und Umbauten.
      Mal diente das Gebäude als Lager, als Jugendherberge, als Unterkunft für Kriegsgefangene und Flüchtlinge, sowie als Wasch- und Backhaus. Ein (zwischenzeitlich zugeschütteter) Keller diente als Gefängnis. Das Kapitelhaus auch Backhaus genannt, wird im Kirchenvorstandsprotokoll vom 03.06.1966 erwähnt und zwar soll es zum wiederholten Male zur Sprache gekommen sein. Im Einvernehmen mit dem Landeskonservator, soll es wegen starker Baufälligkeit abgebrochen werden, nachdem es mehrfach vermessen, fotografiert und gezeichnet wurde. Dabei sollen die anfallenden Steine (Klosterformat), verkauft und der eingemauerte Hanstein mit dem Wappen derer von Mandelsloh (Foto links), wieder an einer würdigen Stelle angebracht werden.
      1970 wurde der Abriss erwogen, zu dem es aber nicht kam. Seit 1983 bemühte sich der Kirchenvorstand um die Renovierung des historischen Gebäudes.
      Als besonderen Glücksfall bezeichnete Pastor Dohrmann auch die Betreuung des Architekten Dreischhoff, der die Bauarbeiten leistete.
      Mit öffentlichen Zuschüssen des Landkreises, der Gemeinde, mit Kirchgeldern, zahlreichen Spenden sowie durch die vielen freiwilligen Arbeitseinsätze der Gemeindeglieder konnte das älteste profane Gebäude für 260.000,- Mark völlig saniert werden. Im September 1989 wurde das Gebäude eingeweiht und dient seitdem als zusätzlicher Gemeinderaum, besonders für die Konfirmanden- und Vorstandsarbeit.
      Heute befindet sich darin ZWiK - Zeitgeschichtliche Werkstatt im Kapitelhaus Wittlohe.

      Kirchengemeinde Wittlohe

      Kirchenkreis Verden

      Auf den folgenden Seiten können Sie sich über den Kirchenkreis Verden und seine Strukturen informieren:
      www.kirchenkreis-verden.de/Kirchenkreis
      Der Superintendent des Kirchenkreises Verden ist Fulko Steinhausen
       

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      Gottesdienste

      Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind,
      da bin ich mitten unter ihnen.   (Matthäus 18,20)
      In der heutigen Zeit steht der Gottesdienst vor der Herausforderung, einen angemessenen Weg zwischen Jung und Alt sowie Tradition und Erneuerung zu finden. Auf diesem Weg sind auch wir in der Kirchengemeinde Wittlohe.
      Wir versuchen, die Gottesdienste in der St.-Jakobikirche so vielfältig wie möglich zu gestalten. Gottesdienste an der Aller, im Wald, Festzelt, Pfarrgarten oder in der Scheune gehören fest in unseren Jahreskalender.
      Nicht nur als Winterkirche, um Energie zu sparen, sondern auch an Sonntagen übers Jahr, feiern wir Gottesdienste in den Kapellen der Dörfer. Die Infos stehen im Kalender auf dieser Homepage und im Gemeindebrief Wanderstab.
      Adressen der Kapellen:
      Armsen: Friedhofsweg
      Hohenaverbergen: Heisterweg
      Luttum: Bergstraße 23
      Neddenaverbergen: Trahe
      Otersen: Waldweg
      Gottesdienst feiern heißt innehalten, den Alltag zu unterbrechen und die Seele mal wieder durchatmen zu lassen.
      Sie sind herzlich eingeladen, mal wieder mit uns zu feiern!
       
      Um sechs bei Jakob
      Unser Abendgottesdienst "Um sechs bei Jakob" macht gerade eine kreative Pause. Haben Sie Lust, andere Gottesdienste mitzugestalten?
      Dann melden Sie sich gerne bei Pastor Wilhelm Timme.
       

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      Friedhof

      Gebührenordnung
      Friedhofsgebührenordnung
      für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wittlohe in Wittlohe
      8. Änderung · Stand: 05. 10. 2013
      § 6: Gebührentarif
      I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:   61,00
      1. Reihengrabstätte : a) für Personen über 5 Jahre - für 30 Jahre-:      41,00
      b) für Kinder bis zu 5 Jahren - für 15 Jahre -:
      2. Wahlgrabstätte: a) für 30 Jahre - je Grabstelle:                            135,00
      b) für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle:                               4,50
      3. Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage:
      a) für Jahre - je Grabstelle-:                                                           ---------
      b) für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle                             ---------
      4. Urnenreihengrabstätte:
      für      Jahre - je Grabstelle                                                             ---------
      5. Urnenwahlgrabstätte:
      a) fiir 30 Jahre - je Grabstelle:                                                          900,00
      (Platz, Gruftausheben, Friedhofsunterhaltungsgebühr, Grabstein, Messingschild, Pflegekosten, Totensonntagsschmuck am zentralen Gedenkstein)
      b) Grabplatz für 2 Urnen - für 30 Jahre:                                          1.110,00
      (Platz, Gruftausheben, Friedhofsunterhaltungsgebühr, Grabstein, Messingschild, Pflegekosten, Totensonntagsschmuck am zentralen Gedenkstein)
      c) bei der Beisetzung der 2. Urne für jedes Jahr der Verlängerung -
      je Grabstelle:                                                                                     37,00
      6. Urnenwahlgrabstätte in bevorzugter Lage:
      a) für     Jahre - je Grabstelle:                                                           ---------
      b) für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle                                ---------
      7. Zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte
      gemäß § 11 Absatz 5 Satz 2 der Friedhofordnung : a) bei einer Beisetzung in einer einstelligen Wahlgrabstätte bzw. einstelligen Urnen-wahlgrabstätte eine Gebühr gemäß 2. a), 3. a) 5. a) oder 6. a) b) bei einer Beisetzung in einer mehrstelligen Wahlgrabstätte bzw. mehrsteHigen Ur-nenwahlgrabstätte zusätzlich zu der Gebühr nach a) eine Gebühr gemäß 2.b),3.b), 5. b) oder 6. b) für die anderen Grabstellen zur Anpassung an die neue Ruhezeit. 8. Zuschläge zu den Grabstättengebühren : -gestrichen -II. Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer I Friedhofskapelle : 1.für die Benutzung der Kirche einschl. Leichenkammer: 2. für die Benutzung nur der Kirche: 111. Gebühren für die Beisetzung : Für das Ausheben und Verfüllen der Grube 1. für eine Erdbestattung : a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr b) bei Verstorbenen ab 6. Lebensjahr : 2. für eine Urnenbestattung : 3. Bei Beerdigungen auf einer Wahlgrabstätte zusätzlich das Entfernen 110,--85,--310,--420,--225,--

Losung

31.12.2022

So spricht der Herr: Ich will mich selbst als Wache um mein Haus lagern.

Sacharja 9,8  

Wanderstab Ausgaben

Kontakt

Pfarrbüro Kirchengemeinde Wittlohe

Stemmener Strasse 20a
27308 Kirchlinteln
04238 - 493
kg.wittlohe@evlka.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16:00-18:00 Uhr
Donnerstag 10:00-12:00 Uhr

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